Lizenzbestimmungen

Lizenzformen für Schulen

 

Einzellizenz

Eine Einzellizenz erlaubt die Nutzung der Versuchs- videos auf einem Gerät durch eine Lehrkraft. Der Einsatz erfolgt im Rahmen des eigenen Unterrichts und für alle Kurse der entsprechenden Lehrkraft. Das verwendete Gerät (beispielsweise ein iPad oder ein Laptop) kann hierbei selbstverständlich mit Beamern oder Smartboards verbunden werden. Die Videodateien dürfen auf dem entsprechenden Gerät gespeichert werden. Auch das Zurverfügungstellen einzelner Versuchsvideos für die eigenen Schülerin- nen und Schüler – beispielsweise für ein Referat - ist mit dieser Lizenzform abgedeckt.

 

Schullizenz

Eine Schullizenz eröffnet einer Schule umfassende Nutzungsmöglichkeiten. Dazu gehört zunächst, dass sämtliche Fachkolleginnen und -kollegen das erworbene Produkt für ihren Unterricht verwenden können. Weiterhin erlaubt die Schullizenz das Einspeisen der Videodateien in das schulinterne Intra- net (eigene Server, aber auch iServ, Moodle etc.). Schülerinnen und Schüler können über das Netzwerk auch für Hausarbeiten/ für Homeschooling mit Versuchsvideos versorgt werden, die zuhause aus- gewertet werden können. Hierbei muss einzig der öffentliche Zugriff durch externe Personen, die nicht an der Schule beschäftigt sind, bzw. hier unterrichtet werden, verhindert werden.

 

Netzwerklizenz

Die Netzwerklizenz erlaubt eine besonders preisgünstige Anschaffung von Produkten eines Schul- verbunds. Je nach Größe des Verbunds, sind hier individuelle Preise zu erfragen. Die in diesen Infor- mationsmaterialien angegebenen Preise, beziehen sich immer auf den kleinstmöglichen Verbund aus: Schule – Partnerschule (Nutzung der Medien an zwei Schulen). Die Netzwerklizenz ist nur in Ver- bindung mit einem Super-Sparset (sämtliche Versuchsvideos für die Sekundarstufe I & II) erhältlich. Besteht der Wunsch mehr als zwei Schulen zu vernetzen, so ist eine gesonderte Kontaktaufnahme notwendig.

 

 

Lizenzformen für Medienzentren

 

V+Ö-Lizenz

Die V+Ö-Lizenz beinhaltet das zeitlich unbeschränkte Recht, das erworbene Medium, das auf einem physischen Datenträger geliefert wird, an Schulen (insbesondere an Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler) des entsprechenden Einzugsgebiets zu verleihen, die regelmäßige Nutzung in Schulen zu ermöglichen, sowie damit einhergehend die öffentliche Vorführung der Medien zu gestatten, sofern diese weiterhin auf das eingrenzbare Zuständigkeitsgebiet der Medienzentren beschränkt bleibt. Eine Verbreitung über den Zuständigkeitsbereich der entsprechenden Medienzentren hinaus, ist untersagt. In der Praxis endet die Lizenz mit Verschleiß des Datenträgers (printlife). Ist dieser Punkt erreicht, so bieten wir den Medienzentren den Neuerwerb bzw. Neukauf einer V+Ö-Lizenz zu besonderen Konditionen an.

 

Kreisonlinelizenz (KOL)

Die Kreisonlinelizenz beinhaltet neben den zuvor aufgeführten V+Ö-Rechten zusätzlich die Möglichkeit, die Inhalte des Mediums online zu nutzen. Dies ermöglicht es mehreren Schulen, gleichzeitig mit den Medien zu arbeiten. Die Zurverfügungstellung der Medien geschieht in diesem Falle durch einen Mediendistributionsdienst (Bildungsmedien Online, Antares Projekt GmbH (Edupool), SESAM etc.). Schulen, die durch die Medienzentren bzw. die entsprechenden Stramingplattformen versorgt werden, bekommen ein umfassendes Nutzungsrecht, das sowohl das Streaming als auch den Download des Mediums einschließt. Die Medienzentren sind zu geeigneten Kontrollmechanismen verpflichtet, die sicherstellen, dass die Onlinemedien nur von berechtigten Nutzern (alle Schulen, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler des Einzugsgebiets) genutzt werden können. Sind Medienzentren bereits im Besitz von V+Ö-Lizenzen, so ist ein Upgrade auf eine KOL stets unter Anrechnung des vollen Kaufpreises der V+Ö-Lizenz möglich.