Lizenzbestimmungen für unsere Bildungsmedien

Lizenzformen für Schulen

 

Schulonlinelizenz

Mit einer Schulonlinelizenz erwirbt einer Schule umfassende Nutzungsrechte. Dazu gehört zunächst, dass sämtliche Fachkolleginnen und -kollegen das erworbene Medium für ihren Unterricht verwenden können. Weiterhin erlaubt die Schullizenz das Einspeisen der Videodateien in das schulinterne Intranet (eigene oder gehostete Server, Plattformlösungen wie iServ, Moodle etc.). Schülerinnen und Schüler können über das Netzwerk auch für Hausarbeiten/für Homeschooling mit Versuchsvideos versorgt werden, die außerhalb der Schule ausgewertet werden können. Hierbei muss einzig der öffentliche Zugriff durch externe Personen, die nicht an der Schule beschäftigt sind, bzw. hier unterrichtet werden, verhindert werden.

 

 

Lizenzformen für Medienzentren

 

KOL (Kreisonlinelizenz)

Die Kreisonlinelizenz beinhaltet neben allen zuvor aufgeführten V+Ö-Rechten zusätzlich die Möglichkeit, die Inhalte des Mediums online zu nutzen. Dies ermöglicht es mehreren Schulen, gleichzeitig mit den Medien zu arbeiten. Die Zurverfügungstellung der Medien geschieht in diesem Falle durch einen Mediendistributionsdienst (Bildungsmedien Online, Antares Projekt GmbH (Edupool), SESAM etc.). Alle Bildungseinrichtungen, die durch die Medienzentren bzw. die entsprechenden Streamingplattformen versorgt werden, bekommen ein umfassendes Nutzungsrecht, das sowohl das Streaming als auch den Download des Mediums einschließt. Die Medienzentren sind zu geeigneten Kontrollmechanismen verpflichtet, die sicherstellen, dass die Onlinemedien nur von berechtigten Nutzern (alle Bildungseinrichtungen, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler des Versorgungsgebiets des entsprechenden Medienzentrums) genutzt werden können. Sind Medienzentren bereits im Besitz von V+Ö-Lizenzen, so ist ein Upgrade auf eine KOL stets unter Anrechnung des vollen Kaufpreises der V+Ö-Lizenz möglich.