Der Erwerb einer Schullizenz erlaubt seit dem 01.04.2020 zusätzlich:
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Nutzung der Videodateien für Fernunterricht (Homeschooling) durch Upload auf Lernplattformen, für die nur Schülerinnen und Schüler der eigenen Schule sowie
Lehrende einen Zugriff haben.
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Download einzelner Videodateien durch Schülerinnen und Schüler, sofern diese auf die Notwendigkeit zur Löschung nach Beendigung einer Unterrichtseinheit
hingewiesen wurden.
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Implementierung der Videodateien in einen Streamingdienst bzw. externe Player, auf die nur die Schule bzw. der Betreiber einer Videoplattform zugreifen
kann.